Expat Private Premium
Auslandskrankenversicherung
Wer mit seiner Familie oder alleine für mehrere Jahre ins Ausland geht, braucht einen besonders leistungsstarken Krankenversicherungsschutz, der ebenfalls Heimatbesuche absichert. Die Auslandskrankenversicherung EXPAT PRIVATE PREMIUM ist genau der richtige Tarif für anspruchsvolle Versicherte. Der Versicherungsschutz ist zeitlich unbegrenzt und weltweit gültig.
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Besonders hochwertige Auslandskrankenversicherung für anspruchsvolle Singles und Familien. Für berufsbedingte und private Aufenthalte.
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- Versicherungsschutz für Privatpersonen (Weltreisende, Auswanderer, Freelancer, digitale Nomaden)
- weltweite Gültigkeit, außer USA und Schweiz
- Versicherungsschutz auch im Heimatland möglich
- höchstversicherbares Alter beträgt 66 Jahre
- Versicherungsdauer bis zum Alter von 67 Jahren möglich
- Vorerkrankungen nach einem behandlungsfreien Jahr mitversichert
- Beendigung der Versicherung zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats möglich
- Assistance-Leistungen (24h-Notfallrufnummer)
- weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung
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Ambulante Heilbehandlungen Stationäre Heilbehandlungen Arznei-, Verbands-, Heilmittel Zahnmedizinische Heilbehandlung Zahnersatz/Kieferorthopädische Maßnahmen Vorsorgeuntersuchungen Impfungen Covid-19-Impfung Schwangerschaft und Entbindung Unfruchtbarkeitsbehandlungen Hilfsmittel Sehhilfen Augenlasern Psychotherapie Krankentransporte / Rücktransporte / Überführungen Nachhaftung Vorerkrankungen Patienten-Rechtsschutzversicherung Medizinische Assistance Feel Good Package Jahreshöchstbetrag Diese Tabelle stellt die wichtigsten Leistungen und Ausschlüsse vor. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Teil I und II. -
Alter Zone 1 Zone 2 Zone 3 0 - 11 Jahre 300 Euro 339 Euro 392 Euro 12 - 49 Jahre 398 Euro 450 Euro 519 Euro 50 - 66 Jahre 438 Euro 495 Euro 572 Euro Bitte beachten Sie, dass bei einem Vertragsabschluss der volle Monatsbeitrag fällig wird, unabhängig vom Tag des Abschlusses.
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- Leistungen bei Krankheiten und Beschwerden, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehen
- Leistungen bei Krankheiten und Beschwerden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes weniger als ein Jahr behandlungsfrei waren
- Leistungen bei Krankheiten und Beschwerden, die während der vereinbarten Wartezeit eingetreten sind
- eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung
- Behandlungen wegen Sterilität einschließlich künstlicher Befruchtung und alle dazugehörigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen
- Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren sowie Behandlungen eines Abhängigkeitssyndroms und deren Folgen